Bliss Ecospray

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Rahmen dieser Bedingungen haben die mit Großbuchstaben beginnenden Begriffe die in Artikel 1 (Definitionen) festgelegte Bedeutung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Ausrüstung und damit verbundenen Dienstleistungen durch BLISS ECOSPRAY zugunsten eines Kunden. Die Annahme eines Angebots durch den Kunden gilt als vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden vor. Sie können durch von BLISS ECOSPRAY vereinbarte besondere Verkaufsbedingungen ergänzt werden, die dem betreffenden Angebot beigefügt sind; in diesem Fall haben die besonderen Verkaufsbedingungen im Widerspruchsfall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 1 - Bestellablauf

Die Bestellung von Waren und Dienstleistungen gilt mit der schriftlichen Annahme des von BLISS ECOSPRAY erstellten Angebots durch den Kunden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots als perfekt.

Artikel 2 - Bereitstellung, Eigentumsübergang und Gefahrübergang der Ausrüstung - Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt gemäß Incoterm 2010 DDP (Geliefert verzollt). Folglich werden die Ausrüstungen unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Preises bzw. der im Angebot vorgesehenen Anzahlungen an die im Angebot angegebene Adresse (nur in Kontinentalfrankreich gelegen) geliefert. Der Gefahrübergang bei der Ausrüstung erfolgt ebenfalls gemäß Incoterm 2010 DDP. Die im Angebot genannten Liefertermine sind unverbindlich. BLISS ECOSPRAY kann die Ausrüstung vor dem im Angebot genannten Termin liefern, sofern der Kunde informiert wird. Können die Ausrüstungen nicht bis spätestens zum im Angebot genannten Termin geliefert werden, werden BLISS ECOSPRAY und der Kunde in gutem Glauben ein oder mehrere spätere Bereitstellungstermine vereinbaren. Der Kunde hat ab Lieferung der Ausrüstung drei (3) Werktage Zeit zur Prüfung. Der Kunde muss BLISS ECOSPRAY innerhalb dieser drei (3) Tage fehlende oder beschädigte Teile melden und die erforderlichen Nachweise erbringen. Andernfalls gelten die Ausrüstungen als angenommen und konform.

Artikel 3 - Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsübergang an der Ausrüstung erfolgt bei vollständiger Zahlung des Preises und aller BLISS ECOSPRAY aus dem betreffenden Auftrag geschuldeten Beträge. BLISS ECOSPRAY BEHÄLT SICH BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG ALLER AUS DEM AUFTRAG GESCHULDETEN BETRÄGE EIN EIGENTUMSRECHT AN DER AUSRÜSTUNG VOR, DIE WIEDERINBESITZNAHME DIESER GÜTER ZU GESTATTEN. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Ausrüstung auf seine Kosten ab Lieferung gegen alle Schadens- und Haftungsrisiken zu versichern.

Artikel 4 - Finanzielle Bedingungen

Die Zahlung des Preises durch den Kunden hat gemäß den im Angebot genannten Zahlungsbedingungen und dem Zahlungsplan zu erfolgen. Fehlt eine Zahlungsfrist im Angebot, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen netto ab Ausstellung fällig. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail zugestellt. Sofern BLISS ECOSPRAY nicht anders vereinbart, ist per Banküberweisung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als bezahlt bei tatsächlichem Eingang der Mittel auf dem Bankkonto von BLISS ECOSPRAY. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Sofern nicht von BLISS ECOSPRAY vereinbart, zieht jede verspätete Zahlung fälliger Beträge automatisch Verzugszinsen bis zur vollständigen Zahlung in Höhe von 10 % p. a. nach sich. Zusätzlich werden Inkassokosten in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß Art. D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs berechnet, unbeschadet des Rechts von BLISS ECOSPRAY, (i) Erstattung der von BLISS ECOSPRAY zur Beitreibung der Forderung entstandenen über diesen Betrag hinausgehenden Kosten und Honorare sowie (ii) ggf. geschuldete Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 5 - Haftung von BLISS ECOSPRAY

Die Haftung von BLISS ECOSPRAY kann nur bei nachgewiesenem Verschulden oder Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Haftung von BLISS ECOSPRAY ist auf unmittelbare Sachschäden des Kunden beschränkt, die unmittelbar auf ein BLISS ECOSPRAY bei der Ausführung des Auftrags zuzurechnendes Verschulden zurückzuführen sind. BLISS ECOSPRAY haftet nicht für immaterielle oder mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Einnahmeausfall, entgangene Ersparnisse, Image- oder Reputationsschaden, Vertragsverlust sowie Folgeschäden aus Drittansprüchen. BLISS ECOSPRAY haftet nicht für die rechtliche Konformität und Sicherheit der Installation der Ausrüstung durch den Kunden. Der Kunde bzw. Endkunde hat daher nach der Installation der Ausrüstung auf der Maschine des Endkunden Konformitätsbescheinigungen und andere Zulassungen zu beschaffen. Ist die zivilrechtliche Haftung von BLISS ECOSPRAY gegeben, ist vereinbart, dass die Gesamthaftung von BLISS ECOSPRAY pauschal auf 50 % des vom Kunden gezahlten Preises begrenzt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit von BLISS ECOSPRAY. Eine Haftung von BLISS ECOSPRAY besteht nicht bei Schäden infolge Verschuldens des Kunden oder eines Dritten.

Artikel 6 - Leistung der Ausrüstung

BLISS ECOSPRAY garantiert in keiner Weise die Leistung der Ausrüstung, insbesondere kein Mindestmaß an Antipilzschutz für behandelte Kulturen. BLISS ECOSPRAY haftet hierfür in keinem Fall.

Artikel 7 - Geistiges Eigentum

Abschluss und Erfüllung des Auftrags begründen keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums durch BLISS ECOSPRAY oder Dritte auf den Kunden oder andere. Der Kunde ist verpflichtet, jede Handlung zu unterlassen, die darauf abzielt, Know-how und Technologien der Ausrüstung anzueignen, zu erfassen, zu analysieren oder zu untersuchen, insbesondere Dekompilierung oder Reverse Engineering.

Artikel 8 - Rücktrittsklausel

Bei Nichtzahlung aller vom Kunden an BLISS ECOSPRAY geschuldeten Beträge kann BLISS ECOSPRAY den Auftrag nach Ablauf von drei (3) Werktagen nach Zugang einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung kündigen. Diese Kündigung lässt das Recht von BLISS ECOSPRAY unberührt, das Eigentum an gemäß Artikel 3 gelieferter Ausrüstung geltend zu machen.

Artikel 9 - Höhere Gewalt

Eine Partei haftet nicht bei Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Art. 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs. Als höhere Gewalt gelten u. a. Epidemien, nationale Streiks, Straßenblockaden, Produktionsausfälle oder Versorgungsengpässe bei Strom oder Waren aus nicht zurechenbarer Ursache. Die von der betroffenen Verpflichtung betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses; der Auftrag wird für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Dauert das Ereignis mehr als einen (1) Monat, treffen sich die Parteien, um in gutem Glauben die Bedingungen einer möglichen Kündigung des Auftrags zu bestimmen.

Artikel 10 - Vollständigkeit - Unabhängigkeit der Klauseln

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendung der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang wirken, soweit der Gesamtzweck des Auftrags gewahrt werden kann. Die Parteien werden sich treffen, um die unwirksame Klausel durch eine neue Klausel zu ersetzen, die der früheren Klausel in Geist und Buchstaben so nahe wie möglich kommt.

Artikel 11 - Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Der Auftrag unterliegt französischem Recht. Bei Streitigkeiten über Gültigkeit, Erfüllung, Auslegung oder Beendigung des Auftrags verpflichten sich die Parteien, vor jeder Klage zu einer gütlichen Beilegung zusammenzukommen. Die klagende Partei übersendet der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein (oder gleichwertigem schriftlichem Nachweis) eine Mitteilung mit den Vorwürfen. Mit Zugang oder erster Zustellung beginnt eine Frist von zehn (10) Kalendertagen zur gütlichen Einigung. Nach Ablauf dieser Frist kann jede Partei die Streitigkeit dem Handelsgericht Paris (Frankreich) vorlegen, das ausschließlich zuständig ist, auch im Eilverfahren, für alle Streitigkeiten zur Gültigkeit, Erfüllung, Auslegung oder Beendigung des Auftrags, unbeschadet von Streitgenossenschaft oder Mehrheit von Beklagten.

Artikel 12 - Gewerbliche Garantie

Die von BLISS ECOSPRAY hergestellte Ausrüstung ist von BLISS ECOSPRAY gewerblich zwölf (12) Monate ab Lieferung (Gewerbliche Garantie / Garantiezeit) gegen Funktionsmängel garantiert. Die Gewerbliche Garantie gilt für vom Endnutzer direkt bei BLISS ECOSPRAY oder einem Wiederverkäufer erworbene Neugeräte. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass Nutzung, Transport, Wartung und Lagerung den Bedienungsanleitungen und technischen Spezifikationen von BLISS ECOSPRAY entsprechen. Die Gewerbliche Garantie wird während der Garantiezeit unentgeltlich gewährt und umfasst nur: Reparatur- oder Ersatzkosten bei einem unter die Garantie fallenden Funktionsmangel. Ausgeschlossen sind: Mängel durch äußere Ursachen; Mängel durch Nichteinhaltung der Anleitungen; Mängel durch abnorme oder fahrlässige Nutzung (z. B. Sturz, Quetschung); Mängel durch korrosive Produkte; Mängel durch nicht konforme Lagerung; kosmetische Mängel; normale Abnutzung; Verschleißteile und Verbrauchsmaterial (außer bei Material- oder Herstellungsfehler); Schäden durch Wartung durch nicht von BLISS ECOSPRAY autorisierte Personen; Mängel durch fehlerhafte Installation. Die Garantie entfällt bei Änderung der Ausrüstung durch Unbefugte oder Entfernung/Veränderung der Seriennummer. Die Garantie gilt nur für in Kontinentalfrankreich befindliche Ausrüstung. Garantieansprüche: support@bliss-ecospray.com. Aktuelle Angaben auf www.bliss-ecospray.com. Kommunikationskosten trägt der Antragsteller. BLISS ECOSPRAY kann Angaben zur Ausrüstung (Seriennummer, Kauf-/Lieferdatum, Wiederverkäufer) und eine Fern-Vordiagnose verlangen. Bei berechtigtem Anspruch erfolgt Reparatur oder Ersatz. Die Haftung von BLISS ECOSPRAY unter der Gewerblichen Garantie ist auf unmittelbare Sachschäden beschränkt; sie ist auf 50 % des für den Erwerb der Ausrüstung gezahlten Preises begrenzt (außer bei grober Fahrlässigkeit). Die Gewerbliche Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie unterliegt französischem Recht.

Artikel 13 - Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von BLISS ECOSPRAY jederzeit aktualisiert werden. Für den Kunden gelten die dem von ihm angenommenen Angebot beigefügten Bedingungen.

BLISS ECOSPRAY – Société par actions simplifiée (SAS) – Siège social : 20, bis rue Danjou – 92100 Boulogne-Billancourt – 889 870 283 RCS Nanterre.

Angebot anfordern